top of page

Selbstanzeige

 

Sie haben "einen Fehler gemacht"? Sie möchten "reinen Tisch machen"? Egal, ob SIe von einer Straftat zurück treten möchten oder eine steuerliche Selbstanzeige in Betracht ziehen: Kompetenter juristischer Rat und eine genaue Abstimmung des gemeinsamen Vorgehens sind unabdingbar, um "unangenehme" Überraschungen zu vermeiden.

 

Gerade die steuerliche Selbstanzeige hatte in den letzten Jahren Konjunktur. Verschiedene prominente Fälle haben jedoch gezeigt, was für gravierende Fehler entstehen können, wenn Sie die Selbstanzeige nicht sehr korrekt und kompetent erstatten.

 

Geschult durch zahlreiche Fälle begleiteter Selbstanzeigen helfe ich Ihnen, eine wirksame steuerliche Selbstanzeige zu erstatten und begleite und vertrete Sie von der Erstellung der Selbstanzeige bis zur Abwicklung des gesamten Steuerfalles. Ich besitze hierbei weitreichnde Erfahrungen sowohl im Bereich der Legalisierung von Auslandsvermögen, wie auch in anderen Fällen, etwa der Nachmeldung von Schwarzeinkünften, Verletzung von Erklärungspflichten, bei der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Erbschaftssteuer .

 

Inwieweit eine Selbstanzeige in Fällen von Betrug, Untreue, Schwarzarbeit, Sozialabgabenbetrug Sinn macht, erörtere ich mit Ihnen in einem persönlichen Beratungsgespräch.

 

Strafbefreiende Selbstanzeige zur Legalisierung von Kapitaleinkünften aus dem Ausland

 

Sie erzielen Kapitaleinkünfte aus dem Ausland, etwa aus der Schweiz, Luxemburg, den Kanal-Inseln oder aus Übersee?

Die Schweizer Banken drängen deutsche Kunden mittlerweile massiv zur Legalisierung ihrer Einkünfte (Weißgeldstrategie). Ein Informationsaustausch zwischen Deutschland und der Schweiz ist geplant. Luxmburg nimmt teilweise an der Zinsinformationsrichtlinie teil, mit Österreich ist ein Amtshilfe-Durchführungsgesetz in Kraft getreten. Das Entdeckungsrisiko ist groß wie nie.

 

Die strafbefreiende Selbstanzeige ist seit dem 01.01.2015 erneut verschärft und verteuert werden.

 

Weitere Informationen zur Gesetzeslage ab 2015 bei der Selbstanzeige erhalten Sie auf der folgenden Seite:

 

 

 

 

Es ist daher dringend anzuraten, professionelle Hilfe für die strafbefreiende Selbstanzeige in Anspruch zu nehmen.

 

 

 

 

 

bottom of page